Förderkriterien des Microsoft Programms

   

Nachstehend finden Sie eine Zusammenfassung der Kategorien von Organisationen, die im Rahmen der Microsoft Stiftungsprogramme förderberechtigt sind. Diese Beschreibung hat rein informativen Charakter und verleiht keinerlei Anspruch auf Förderung. SOCIALware überprüft Ihre Bewerbungsunterlagen und legt fest, ob Ihre Organisation spendenberechtigt ist.

Bezüglich genauerer Angaben zu Anzahl der Produkte und Häufigkeit, mit der diese beantragt werden können gehen Sie bitte zu Richtlinien

Sind in Belgien und in Luxemburg förderberechtigt die gemeinnützigen Organisationen, die zum Ziel haben:

  • Hilfe für Arme,
  • Förderung und Verbesserung von Ausbildung,
  • Förderung der Sozial- und Wohlfahrtsfürsorge innerhalb einer Gemeinschaft,
  • Förderung von Kultur und kulturellen Aktivitäten,
  • Erhalt und Förderung der Natur
  • Oder jeden anderen gemeinnützigen Zweck, der das Gemeinwohl fördert.


Zusätzlich können folgende Aktivitäten im Rahmen der Spendenprogramme Microsoft förderberechtigt sein, wie zum Beispiel:

  • Dienste öffentlicher Bibliotheken, die den Besuchern IT-Ausstattungen zur Verfügung stellen,
  • Museen,
  • Organisationen, die auf dem Gebiet der humanitären Hilfe oder der Katastrophenhilfe tätig sind
  • Gemeinschaftliche Gesundheitszentren für benachteiliget Personen,
  • Hilfsorganisationen im Bereich der psychischen Gesundheit, die Leistungen auf dem Gebiet der mentalen Gesundheit, der Abhängigkeit, der in der Entwicklung zurückgebliebenen und behinderten Personen sowie jegliche andere gemeinnützige psychosoziale Leistung erbringen.
  • Gesundheitszentren für Frauen,
  • Als gemeinnützige Vereinigungen eingetragene Organisationen mit wohltätigem Zweck,
  • Kirchliche Organisationen, die als wohltätige Organisationen eingetragen sind und bei denen es sich um weltliche Einheiten handelt, die deutlich von der Kirche oder von religiösen Organisationen getrennt sind, handelt, wenn sie nicht-diskriminatorische Dienste anbieten, ohne Bekehrungsabsichten.


Folgende Organisationen sind NICHT dazu berechtigt, Microsoft IT-Spenden zu erhalten:

  • Kommerzielle Einrichtungen,
  • Private Stiftungen,
  • Organisationen der öffentlichen Hand einschließlich Regierungsorganisationen und Vereinte Nationen. Für diese Einrichtungen bestehen besondere Programme, die auf der Microsoft Website beschrieben sind.
  • Öffentliche oder private Ausbildungseinrichtungen – diese Organisationen fallen unter das“ Microsoft Volumenlizenzprogramm“. Diese speziellen Programme sind auf der Microsoft Website beschrieben.
  • Der Sektor der Gesundheitsfürsorge, einschließlich Krankenhäuser/Kliniken, spezialisierte Heilkunde, ambulante Dienste der Gesundheitsfürsorge sowie Organisationen im Bereich Gesundheitsversorgung und Pflege zu Hause sind nicht berechtigt. Für diese Einrichtungen bestehen spezielle Programme, die auf der Website Microsoft Healthcare beschrieben sind.
  • Forschungseinrichtungen in den Bereichen Medizin und Gesundheitsfürsorge – Hierzu gehören Organisationen, die systematische Untersuchungen betreiben wie beispielsweise Forschungsentwicklung, Tests und Bewertung zur Weiterentwicklung des oder zur Leistung eines Beitrags zum allgemeinen Fachwissen.
  • Kommerzielle oder berufliche Vereinigungen ohne wohltätigen Zweck,
  • Sponsoring von Veranstaltungen, Ausstellungen und Vorstellungen, mit dem Ziel, Spenden zu sammeln,
  • Politische oder berufliche Organisationen, Studentenverbindungen, Gewerkschaften,
  • Sogenannte Refurbishing-Aktivitäten (Überholung und Instandsetzung von Produkten) für die ein spezielles Programm besteht, siehe «Microsoft Authorized Refurbisher Program, www.microsoft.com/mar »
  • Religiöse Einrichtungen, die nicht als wohltätige Organisationen eingetragen sind und bei denen es sich nicht um eine weltliche Einheit handelt, die deutlich von der Kirche oder einer religiösen Organisation abgetrennt ist.
  • Privatpersonen,
  • Organisationen, die Diskriminierung aufgrund von Alter, ethnischer Herkunft, Geschlecht, nationaler Herkunft, Behinderung, Rasse, Größe, Religion, sexueller Orientierung oder sozialökonomischem Hintergrund befürworten, unterstützen oder praktizieren. Um spendenberechtigt zu sein müssen die gemeinnützigen Einrichtungen dazu in der Lage und damit einverstanden sein zu belegen, dass sie keinerlei dieser Diskriminierungsarten praktizieren.