Förderkriterien
- Das Programm richtet sich an anerkannte gemeinnützige Einrichtungen.
- Gemäß der Symantec-Förderrichtlinien gehen die IT-Spenden nur an förderberechtigte Organisationen und nicht an Einzelpersonen.
- Das Jahresbudget förderberechtigter Organisationen darf die Summe von 10 Mio. $ nicht überschreiten.
- Um als spendenberechtigt zu gelten, müssen die gemeinnützigen Einrichtungen dazu in der Lage und damit einverstanden sein nachzuweisen, dass sie keinerlei Form von Diskriminierung praktizieren (siehe auch den letzten Punkt unter nicht förderberechtigte Organisationen).
Nicht förderberechtigte Organisationen:
- Organisationen, die Parteien oder deren Kandidaten unterstützen
- Religiöse Organisation ohne säkulare Ausrichtung. Eine säkulare Ausrichtung ist definiert durch die Unabhängigkeit von einer Kirche oder einer religiösen Organisation. Eine Organisation mit einer solchen Ausrichtung stellt Hilfen für Menschen zur Verfügung, unabhängig von deren religiösen Überzeugung und propagiert keine bestimmte Glaubensrichtung.
- Organisationen, die Diskriminierung aufgrund von Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, nationaler Herkunft, Behinderung, Rasse, Größe, religiöser Überzeugung, sexueller Orientierung oder sozioökonomischen Hintergrund befürworten, unterstützen oder praktizieren.
Weitere Informationen stehen Ihnen unter Häufig gestellte Fragen Symantec Programm zur Verfügung.




